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H e i z u n g s w a r t u n g

Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Erwerb der modernen Gas- oder Ölheizung erworben haben. Nur durch regelmäßige Wartung, mind. einmal jährlich, ist sicherzustellen, daß der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes "zu Hause" sorgt.

Nur duch diese eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert. Im übringen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11kW verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, s. §9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994.

Die Heizungswartung ist Sache von sachkundigen Fachhandwerkern.

Die Heizungswartung muß mind. einmal jährlich durchgeführt werden.

Diese umfaßt:

- Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen,
- Einstellen der Feuerungseinrichtung
- Überprüfen der zentralen Sicherungs- und
regelungstechnischen Einrichtungen.





















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